Praxis für Osteopathie

Wir unterstützen Sie mit einem individuellen osteopathischen Behandlungskonzept, um ihren Zielen und Wünschen nach mehr Gesundheit und Wohlbefinden näherzukommen.

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Die Osteopathie ist eine manuelle, regulative Behandlungsmethode.

Durch eine osteopathische Behandlung bekommt Ihr Organismus den Impuls, seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren und das Körpersystem neu zu ordnen. 

Die Osteopathie betrachtet Sie ganzheitlich!

Unter Berücksichtigung Ihrer Entwicklung und aktuellen Lebenssituation werden Span­nungen, Fehlstellungen und Blockaden erspürt und behandelt.

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Osteopathie kann unterstützend wirken bei

→ akuten Störungen des Bewegungsapparates

z.B. Ischias-Beschwerden, Hexenschuss, Tennisellbogen, Schleudertrauma usw.

→ chronischen Problemen durch Verschleiß

z.B. Arthrose an den Gelenken, Bandscheibenschä­den, Schultersteifheit, Wirbelsäulenverkrümmung, Abnützungserscheinungen der Wirbelsäule usw.

→ Problemen im HNO-Bereich

z.B. Ohrgeräusche, chronische Nebenhöhlenentzündung, Kieferprobleme usw.

→ funktionellen Störungen der inneren Organe

z.B. der Leber, des Darmes u./o. der Blase, usw.

→ Dysfunktionen im neurologischen Bereich

z.B. allgemeiner Kopfschmerz, Migräne, Schlaganfallfolgen, usw.

Hinweis: Aus rechtlichen Gründen muss darauf hingewiesen werden, dass die oben genannten Symptome nur mögliche Indikationen darstellen und keine Heilungsversprechen suggerieren sollen.

Kosten

Die Behandlungskosten liegen zwischen 90 und 110 €. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen, die Heilpraktiker-Leistungen übernehmen, erstattet.

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen (seit 2012), bis auf einige Ausnahmen, die entstehenden Behandlungskosten.
Um die Osteopathie-Rechnung bei Ihrer Kasse geltende machen zu können, benötigen Sie von einem Arzt eine formlose, ärztliche Bescheinigung darüber, dass er Ihnen eine gewisse Anzahl an osteopathischen Behandlungen empfiehlt. Diese Bescheinigung müssen sie dann mit den beglichenen Osteopathie-Rechnungen einreichen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Prozentsatz pro Jahr sie osteopathische Leistungen übernimmt.

Soweit Michael Härle dort noch nicht registriert ist, wird er sich umgehend für Sie bei der jeweiligen Kasse vorstellen.

Krankenkassen

Hier finden Sie eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen und die Höhe der anteiligen Kostenübernahme:

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/alternative-heilmethoden/osteopathie/

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